Katja Noe berät und vertritt Unternehmen – insbesondere mittelständische Betriebe und Konzerne – in Düsseldorf und bundesweit im Arbeitsrecht und Betriebsrentenrecht. Ihre Beratung umfasst das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben fast immer Folgen über den Einzelfall hinaus – für die Belegschaft, für die Bilanz und für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.
Das gilt in besonderem Maße für die betriebliche Altersversorgung: Kaum ein Rechtsgebiet verbindet Arbeitsrecht, Steuerrecht und Bilanzierung so eng miteinander.
Geplante Vorhaben bewertet Katja Noe von Beginn an auch mit Blick auf mögliche steuerliche und bilanzielle Auswirkungen. So erkennen Sie frühzeitig, an welchen Stellen ein Vorhaben über das Arbeitsrecht hinaus relevant wird und wo eine vertiefte Prüfung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sinnvoll ist.
Begleitung von Unternehmen im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht – im Tagesgeschäft ebenso wie in Sondersituationen und Projekten. Typische Mandate kommen aus dem Mittelstand und von Konzernen, die arbeitsrechtliche Fragen strukturiert und entscheidungsreif aufbereitet benötigen.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit Beginn der juristischen Laufbahn von Katja Noe ihr fachlicher Schwerpunkt. Sie berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des Betriebsrentenrechts – von der Einführung neuer Versorgungswerke über deren Änderung bis hin zur Auslagerung bestehender Verpflichtungen.
Ob Einführung, Änderung oder Schließung eines Versorgungswerks, Restrukturierung oder Harmonisierung von Arbeitsbedingungen: Die entscheidenden Weichen werden in der Verhandlung mit den betrieblichen Gremien gestellt.
Versorgungsfragen sind dabei regelmäßig der wirtschaftlich bedeutendste und zugleich technisch anspruchsvollste Regelungsgegenstand: Hier greifen Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Steuerrecht und Bilanzierung ineinander, und Gestaltungsfehler wirken über Jahrzehnte fort. Katja Noe unterstützt Unternehmen bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Sprecherausschüssen – von der Entwicklung der Verhandlungsstrategie über die Gestaltung der Regelungstexte bis zum Abschluss. Auf Wunsch koordiniert sie die Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren.
Darüber hinaus übernimmt Katja Noe Mandate der Gremien selbst: Sprecherausschüsse und Betriebsräte berät sie als unabhängige Beraterin beim Abschluss von Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung und bei der Bewertung arbeitgeberseitiger Gestaltungsvorschläge.
Wo Versorgungswerke über Pensionskassen oder Pensionsfonds durchgeführt werden, reicht das Betriebsrentenrecht allein nicht aus – hier kommt das Versicherungsaufsichtsrecht hinzu. Katja Noe begleitet Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei Bestandsübertragungen nach dem VAG, einschließlich der Vorbereitung der aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der BaFin und der Strukturierung der Übertragungswege.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den steuerlichen Folgewirkungen der gewählten Übertragungswege: Diese werden frühzeitig identifiziert und – in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern – in die Strukturentscheidung einbezogen. Aktuell begleitet Katja Noe eine Bestandsübertragung nach dem VAG bei einem Versicherungsunternehmen.
Spezialisierung statt Generalistik. Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung (bAV) sind seit
über zehn Jahren der fachliche Schwerpunkt – von der Tätigkeit in international ausgerichteten Kanzleien (u. a. Freshfields
Bruckhaus Deringer, KLIEMT.Arbeitsrecht, PwC Legal) bis zur eigenen Kanzlei.
Beratung über die Rechtsfrage hinaus. Mögliche steuerliche und bilanzielle Auswirkungen werden von Anfang an
mitgedacht, frühzeitig benannt und in enger Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren einbezogen – damit Geschäftsführung
und Fachbereiche Entscheidungsvorlagen erhalten, mit denen sie tatsächlich arbeiten können.
Verhandlungsstärke. Ob gegenüber Gremien, Vertragspartnern, Behörden oder vor Gericht: Ihre Position wird präzise,
klar und mit Nachdruck vertreten.
Flexible Zusammenarbeit. Beratung im Einzelmandat, projektbezogene Begleitung oder Integration in Ihre Strukturen
als Interim Legal Counsel – je nachdem, was Ihre Situation erfordert.
Sie planen ein Vorhaben im Arbeitsrecht oder in der betrieblichen Altersversorgung –
oder stehen vor Verhandlungen mit Betriebsrat oder Sprecherausschuss?
Sprechen Sie mich an.