Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
und betriebliche Altersversorgung in Düsseldorf

Katja Noe berät und vertritt Unternehmen – insbesondere mittelständische Betriebe und Konzerne – in Düsseldorf und bundesweit im Arbeitsrecht und Betriebsrentenrecht. Ihre Beratung umfasst das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben fast immer Folgen über den Einzelfall hinaus – für die Belegschaft, für die Bilanz und für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.

Das gilt in besonderem Maße für die betriebliche Altersversorgung: Kaum ein Rechtsgebiet verbindet Arbeitsrecht, Steuerrecht und Bilanzierung so eng miteinander.

Geplante Vorhaben bewertet Katja Noe von Beginn an auch mit Blick auf mögliche steuerliche und bilanzielle Auswirkungen. So erkennen Sie frühzeitig, an welchen Stellen ein Vorhaben über das Arbeitsrecht hinaus relevant wird und wo eine vertiefte Prüfung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sinnvoll ist.

Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung für Unternehmen

Begleitung von Unternehmen im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht – im Tagesgeschäft ebenso wie in Sondersituationen und Projekten. Typische Mandate kommen aus dem Mittelstand und von Konzernen, die arbeitsrechtliche Fragen strukturiert und entscheidungsreif aufbereitet benötigen.

Leistungen im Überblick:


  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeits-, Dienst- und Aufhebungsverträgen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Kündigungsschutzverfahren
  • Verhandlungen mit Betriebsräten und Sprecherausschüssen, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Sprecherausschussvereinbarungen bzw. Richtlinien
  • Restrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen – von der Due Diligence bis zur Post-Merger-Integration, einschließlich Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten zu Anstellungsverträgen und Trennungssituationen
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten – Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Betriebliche Altersversorgung
(Betriebsrentenrecht / bAV)

Die betriebliche Altersversorgung ist seit Beginn der juristischen Laufbahn von Katja Noe ihr fachlicher Schwerpunkt. Sie berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des Betriebsrentenrechts – von der Einführung neuer Versorgungswerke über deren Änderung bis hin zur Auslagerung bestehender Verpflichtungen.

Leistungen im Überblick:


  • Gestaltung von Versorgungsordnungen über alle fünf Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
  • Etablierung von Finanzierungs- und Sicherungsinstrumenten, u. a. CTA-Strukturen und Rückdeckungsversicherungen
  • Änderung und Schließung von Versorgungswerken: Prüfung und Gestaltung zulässiger Eingriffe in Versorgungsanwartschaften und -ansprüche (Drei-Stufen-Theorie des BAG)
  • Ersteinschätzung möglicher steuerlicher und bilanzieller Auswirkungen geplanter Vorhaben (HGB, IFRS, US-GAAP) als Grundlage für die vertiefte Prüfung durch Ihre steuerlichen Berater
  • Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Rahmen von M&A-Transaktionen und Integration von Versorgungswerken nach Transaktionen
  • Externalisierung von Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger (Pensionskassen, Pensionsfonds) und Rentnergesellschaften
  • Verhandlungen mit Betriebsrat und Sprecherausschuss

Verhandlungen mit Betriebsrat und Sprecherausschuss

Ob Einführung, Änderung oder Schließung eines Versorgungswerks, Restrukturierung oder Harmonisierung von Arbeitsbedingungen: Die entscheidenden Weichen werden in der Verhandlung mit den betrieblichen Gremien gestellt.

Versorgungsfragen sind dabei regelmäßig der wirtschaftlich bedeutendste und zugleich technisch anspruchsvollste Regelungsgegenstand: Hier greifen Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Steuerrecht und Bilanzierung ineinander, und Gestaltungsfehler wirken über Jahrzehnte fort. Katja Noe unterstützt Unternehmen bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Sprecherausschüssen – von der Entwicklung der Verhandlungsstrategie über die Gestaltung der Regelungstexte bis zum Abschluss. Auf Wunsch koordiniert sie die Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren.


Typische Beratungsanlässe:

  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung
  • Verhandlung und Gestaltung von Sprecherausschussvereinbarungen und Richtlinien nach § 28 SprAuG, insbesondere zu Versorgungsregelungen für leitende Angestellte
  • Interessenausgleich und Sozialplan bei Restrukturierungen
  • Eingriffe in bestehende Versorgungsregelungen und Harmonisierung von Versorgungswerken, etwa nach Transaktionen und Betriebsübergängen
  • Vorbereitung der Verhandlungsführung: Entscheidungsvorlagen, Szenarien und Bewertung der Gegenpositionen

Darüber hinaus übernimmt Katja Noe Mandate der Gremien selbst: Sprecherausschüsse und Betriebsräte berät sie als unabhängige Beraterin beim Abschluss von Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung und bei der Bewertung arbeitgeberseitiger Gestaltungsvorschläge.

Schnittstelle zum Versicherungsaufsichtsrecht Bestandsübertragungen nach dem VAG

Wo Versorgungswerke über Pensionskassen oder Pensionsfonds durchgeführt werden, reicht das Betriebsrentenrecht allein nicht aus – hier kommt das Versicherungsaufsichtsrecht hinzu. Katja Noe begleitet Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei Bestandsübertragungen nach dem VAG, einschließlich der Vorbereitung der aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der BaFin und der Strukturierung der Übertragungswege.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den steuerlichen Folgewirkungen der gewählten Übertragungswege: Diese werden frühzeitig identifiziert und – in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern – in die Strukturentscheidung einbezogen. Aktuell begleitet Katja Noe eine Bestandsübertragung nach dem VAG bei einem Versicherungsunternehmen.

Warum Kanzlei Noe?

Spezialisierung statt Generalistik. Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung (bAV) sind seit über zehn Jahren der fachliche Schwerpunkt – von der Tätigkeit in international ausgerichteten Kanzleien (u. a. Freshfields Bruckhaus Deringer, KLIEMT.Arbeitsrecht, PwC Legal) bis zur eigenen Kanzlei.

Beratung über die Rechtsfrage hinaus. Mögliche steuerliche und bilanzielle Auswirkungen werden von Anfang an mitgedacht, frühzeitig benannt und in enger Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren einbezogen – damit Geschäftsführung und Fachbereiche Entscheidungsvorlagen erhalten, mit denen sie tatsächlich arbeiten können.

Verhandlungsstärke. Ob gegenüber Gremien, Vertragspartnern, Behörden oder vor Gericht: Ihre Position wird präzise, klar und mit Nachdruck vertreten.

Flexible Zusammenarbeit. Beratung im Einzelmandat, projektbezogene Begleitung oder Integration in Ihre Strukturen als Interim Legal Counsel – je nachdem, was Ihre Situation erfordert.


Sie planen ein Vorhaben im Arbeitsrecht oder in der betrieblichen Altersversorgung –
oder stehen vor Verhandlungen mit Betriebsrat oder Sprecherausschuss?
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