Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Noe vertritt Mandanten in allen Fällen des Allgemeinen Strafrechts. Der Begriff ist nicht fest definiert, sondern wird meist dazu verwendet, Straftaten zu klassifizieren, die im StGB geregelt und keinem anderen enger umrissenen Spezialgebiet zugeschlagen werden, wie etwa dem Sexualstrafrecht oder dem Internetstrafrecht.
Jedes Strafverfahren beginnt mit einem Ermittlungsverfahren und einer Vorladung des Beschuldigten durch Staatsanwaltschaft und Polizei. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen – auch wenn Sie unschuldig sind. Denn wie Sie sicher aus dem Fernsehen wissen, kann alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden – anders als eine Verweigerung der Aussage.
Je später Sie tätig werden und sich an einen Rechtsanwalt wenden, umso schlechter ist das für den Fortgang des Verfahrens. Mein Ziel als Ihr Strafverteidiger ist es, alle gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu entkräften, eine Gerichtsverhandlung im Idealfall zu vermeiden oder ein möglichst niedriges Strafmaß zu erstreiten.
Sie haben eine Vorladung erhalten oder Sie werden eines Strafdelikts beschuldigt?
Dann rufen Sie mich an!