Betäubungsmittel-
strafrecht
Ihr Anwalt für Drogendelikte in Düsseldorf

Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Noe vertritt Mandanten in allen Fällen des Betäubungsmittelstrafrechts. Das BtMG regelt alle Vergehen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Drogen. Dazu zählen unter anderem der unerlaubte Anbau, der Verkauf, die Ein- oder Ausfuhr sowie jede Form der Veräußerung oder des Erwerbs von Drogen, wie z. B. Cannabis, Kokain, Heroin, LSD, Amphetamine etc. Wie eigentlich immer, wenn Sie eine Vorladung in einer Strafsache erhalten, sollten Sie als erstes Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der Ihre Verteidigung übernimmt. Mit einer übereilten Aussage gegenüber den Ermittlungsbeamten – etwa weil sie unschuldig sind und sich entlasten möchten – können Sie Ihrer Sache viel größeren Schaden zufügen als mit Ihrem Schweigen. Da wir auch im Betäubungsmittelstrafrecht je nach konkretem Vergehen durchaus von mehrjährigen Freiheitsstrafen sprechen, gilt es, die gegen sie erhobenen Vorwürfe unbedingt ernst zu nehmen und sich fachkundigen Rechtsbeistand zur Seite zu holen.

Was ist
eine geringe Menge?

Ein wesentliches Kriterium bei der Festlegung des Strafmaßes für ein Drogendelikt ist die Menge, die produziert, gehandelt, ein- oder ausgeführt wurde. Sofern die gesetzlich definierte „geringe Menge“ überschritten wird, stellt dies bereits einen Verbrechenstatbestand dar, der die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts unbedingt erforderlich macht.

Definition der geringen Menge

  • Amphetamin: bis 10 g
  • Cannabis: bis 25 g (öffentlicher Raum)/bis 50 g (privater Raum)
  • Ecstasy: bis 30 g
  • Heroin: bis 1,5 g
  • Kokain: bis 5 g
  • LSD: bis 6 mg
  • Methamphetamin: bis 5 g

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren in einer Sache des Betäubungsmittelstrafrechts? Dann zögern Sie keine Sekunde und kontaktieren Sie mich!

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