Das Internetstrafrecht ist noch relativ jung – wie das Medium, mit dem es sich beschäftigt. Demnach wird es auch nicht in einem eigenen Gesetzbuch behandelt: Vielmehr stammen die verhandelten Delikte aus anderen Rechtsbereichen und werden etwa im Urheber- oder Presserecht sowie im Strafrecht geregelt. Typische Vergehen sind etwa Urheberrechtsverletzungen, Beleidigung, Betrug, üble Nachrede oder auch Verleumdung, die im Internet unter dem Schutz der vermeintlichen Anonymität begangen werden und gegen die sich das Opfer gar nicht oder nur sehr schwer zur Wehr setzen kann. Sehr schwerwiegende Vorwürfe sind der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie. Sollte dieser Vorwurf im Raum stehen, kann der Schaden für das eigene Ansehen ganz ungeachtet der Schuldfrage enorm sein. Die Strafverfolgung erweist sich in Fällen des Internetstrafrechts oft als kompliziert, weil das Internet keine nationalen Grenzen kennt und Angriffe, wie zum Beispiel Betrugsfälle, oft aus dem Ausland erfolgen. Es gibt noch zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen, weshalb die Verteidigungschancen oft sehr gut sind. Voraussetzung für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist jedoch, dass sich der oder die Beschuldigte schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt berät und keineswegs vorher Informationen gegenüber den Ermittlungsbehörden preisgibt.
Ein Tatbestand aus dem Internetstrafrecht, der sowohl die Öffentlichkeit als auch die Justiz verstärkt
beschäftigt, ist das Cybermobbing: Die Opfer werden hier von einem oder mehreren Tätern über die sozialen
Netzwerke oder Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder Telegram belästigt und verfolgt. Die Bandbreite
der Vergehen reicht dabei von Beleidigungen oder Drohungen bis hin zum Teilen oder Fälschen privater
Bilder. Cybermobbing machte medial vor allem deshalb die Runde, weil die Internethetze sogar zu
Suizidfällen unter Jugendlichen geführt haben soll – was logischerweise eine Debatte über mögliche
Reglementierungen der benutzten Apps oder aber deren Verwendung in Schulen etc. eröffnete.
Gegen Sie wird der Vorwurf erhoben, sich eines Internetdeliktes oder des Cybermobbings schuldig gemacht zu haben?
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