Das Jugendstrafrecht wird getragen von der Überzeugung, dass jugendliche Straftäter – also jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder heranwachsende Menschen (18 bis 21 Jahre) – noch nicht die volle Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können. Bei der Bestrafung jugendlicher Straftäter steht daher vor allem das Ziel im Vordergrund, präventiv zu wirken, das heißt, eine weitere kriminelle Laufbahn zu verhindern. Die Strafen lassen sich einteilen in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafen und werden geregelt nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz), nicht nach dem StGB. Da auch eine Jugendstrafe aber durchaus drastisch ausfallen kann, sollten Jugendliche unbedingt einen Rechtsbeistand konsultieren, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird. Vorher sollten sie es unbedingt vermeiden, mit den Ermittlungsbeamten zu kommunizieren. Im Zweifel schaden sie sich damit mehr, als sie sich helfen.
Erziehungsmaßregeln sind das mildeste Strafmaß. Es handelt sich um Weisungen, die darauf abzielen, erzieherische Defizite auszugleichen, etwa durch Verrichtung sozialer Dienste, Arbeitsleistungen oder auch durch eine Ausbildung. Sind Erziehungsmaßregeln aus Sicht des Richters nicht ausreichend, greift er zu den Zuchtmitteln: mündlichen Verwarnungen, Auflagen (etwa Verrichtung von Arbeitsstunden für soziale Einrichtungen) oder Arrest, eines kurzen Freiheitsentzugs. Zuchtmittel sind das am häufigsten angewendete Strafmaß. Die härteste Strafe des JGG ist die Jugendstrafe. Es handelt sich hier um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu maximal 15 Jahren. Bis zu einem Jahr kann sie auf Bewährung ausgesetzt werden.
In den vergangenen Jahren war die Zahl von Fällen der Jugendkriminalität wieder steigend. Etwa jede
fünfte (21 %) tatverdächtige Person war unter 21. Die häufigsten von Jugendlichen begangenen Vergehen
sind Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung, während etwa Drogendelikte in dieser Alterskohorte
zuletzt rückläufig waren. Heranwachsende verstoßen am häufigsten gegen Asyl- oder Aufenthaltsgesetze
sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Jugendlichen am häufigsten zur Last gelegte Gewaltverbrechen
ist die gefährliche und schwere Körperverletzung.
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