Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Noe vertritt Mandanten in allen Fällen des Kapitalstrafrechts. Der Begriff ist kein offizieller Terminus, wird aber verwendet, um Tötungsdelikte bzw. Delikte mit Todesfolge – Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung – zusammenzufassen. Mit der Schwere der Tat einher geht in der Regel auch eine hohes Strafmaß, das von fünf Jahren Freiheitsstrafe für die fahrlässige Tötung und Totschlag bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord reicht. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, sich sofort an einen Anwalt zu wenden, sofern Ihnen ein entsprechendes Delikt vorgeworfen wird.
Wird Ihnen ein Mord oder Totschlag vorgeworfen, also eine vorsätzliche, sprich
absichtliche Tötung, sind Sie im schlimmsten Fall mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe konfrontiert.
Neben dieser Strafe ist aber auch die Belastung für Ihr gesamtes familiäres Umfeld während des Verfahrens
nicht zu unterschätzen. Zögern Sie keine Sekunde, kontaktieren Sie einen Strafverteidiger, sobald der
Vorwurf an Sie herangetragen wird, und verweigern Sie jede Aussage gegenüber den Ermittlungsbeamten –
auch dann, wenn Sie unschuldig sind! Vertrauen Sie hier keineswegs auf die Fairness unseres Rechtsapparats,
denn Mordfälle stehen unter genauer öffentlicher Beobachtung, die auch die Ermittlungsbeamten unter Druck
setzt. Die Gefahr, sich mit einer voreiligen Einlassung selbst zu schaden ist viel zu groß. Vertrauen Sie
hier lieber auf den Sachverstand und das strategische Geschick Ihres Strafverteidigers! Auch wenn Sie die
Tat, derer Sie beschuldigt werden, begangen haben, gibt es Möglichkeiten, das Strafmaß zu mindern – etwa,
weil Sie aus Notwehr gehandelt haben.
Zögern Sie keine Sekunde!
Melden Sie sich bei Strafverteidigerin Katja Noe!
Unter fahrlässiger Tötung versteht man eine Tötung, die durch eine Verletzung der sogenannten Sorgfaltspflicht
verursacht wird. Beispiele sind etwa Autounfälle, die durch Unachtsamkeit des Autofahrers ausgelöst werden,
oder Arbeitsunfälle aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen. Die Unterstellung der Fahrlässigkeit
ist dabei problematisch, denn oft lässt sich kein zwingender kausaler Zusammenhang zwischen dem vermeintlichen
Fehlverhalten des Beschuldigten und dem Todesfall herstellen. Für die Verteidigung eröffnet das sehr gute
Erfolgschancen: Sehr oft werden Verfahren schon während der Ermittlung eingestellt, ohne, dass es überhaupt
zu einer Anklage oder einem Gerichtsverfahren kommt. Voraussetzung dafür, ist dass Sie sich frühzeitig bei
einem Rechtsanwalt melden und nicht zu voreiligen Aussagen gegenüber den Ermittlungsbeamten hinreißen lassen.
Sie werden eines Kapitalverbrechens beschuldigt?
Dann kontaktieren Sie mich umgehend!