Da sich die Moralvorstellungen in den letzten Jahrzehnten sehr stark verändert haben, ist auch das Sexualstrafrecht einem ständigen Wandel unterzogen. So trat der ursprünglich im Vordergrund stehende Aspekt der Wahrung der Sitte immer mehr in den Hintergrund zugunsten des Schutzes der individuellen sexuellen Selbstbestimmung. Dagegen verstoßen unter anderem Delikte wie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Kinderpornografie. Wer wegen einer solchen Tat beschuldigt wird, sollte sich schnellstmöglich um rechtlichen Beistand durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht kümmern. Lehnen Sie jede Form der Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden ab, bis Sie sich mit einem Anwalt besprochen haben.
Auf Sexualstraftaten stehen mitunter empfindliche Freiheits- und Geldstrafen. So drohen etwa bei einem
sexuellen Übergriff bis zu 5 Jahre Haft, bei einer Vergewaltigung kommt man nicht unter 2 Jahren
Freiheitsstrafe davon. Neben diesen Strafen ist jedoch auch der Aspekt der sozialen Ächtung nicht
zu unterschätzen. Selbst, wenn Sie unschuldig sind, wird allein der gegen Sie erhobene Vorwurf Ihnen
Schaden zufügen. Vor diesem Grund ist es unerlässlich, sich kompetenten Rechtsbeistandes zu versichern,
der Ihre Interessen und Rechte wahrt und sie bestmöglich verteidigt. Als Ihre Rechtsanwältin ist es
mein Ziel, nach Möglichkeit frühzeitig eine Einstellung des Verfahrens gegen Sie zu erreichen. Sollte
sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden lassen, ist die Verteidigungsstrategie mitentscheidend
für die Bemessung des Strafmaßes.
Sie werden beschuldigt, ein Sexualdelikt begangen zu haben?
Dann setzen Sie sich schnellstmöglich mit mir in Verbindung!