Steuerstrafrecht
Düsseldorf
Rechtsanwältin Katja Noe

Das Steuerstrafrecht wird in der Abgabenordnung (AO) geregelt und gehört damit zum Nebenstrafrecht. Zu den Steuerstraftaten gehören unter anderem der so genannte Bannbruch, das unerlaubte Verbringen sanktionierter Güter über die Landesgrenze, die Wertzeichenfälschung, Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Hehlerei. Anders als in anderen durch das Strafrecht abgedeckten Bereichen werden Steuerstraftaten durch die Finanzbehörde verfolgt, also das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern oder die Familienkasse. Auch wenn Steuerstraftaten von vielen als Kavaliersdelikt betrachtet werden, kann das Strafmaß – je nach Schwere des Vergehens – durchaus empfindlich ausfallen. So drohen bei Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahre Haft, in schweren Fällen sind sogar Haftstrafen von bis zu 10 Jahren möglich. Für Sie als Beschuldigten bedeutet das, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich als erstes kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Lassen Sie sich vor den Ermittlungsbehörden keinesfalls zu einer Aussage hinreißen, bevor Sie sich nicht mit einem Rechtsanwalt beraten haben!

Das Strafmaß für
Steuerhinterziehung

Summe Strafmaß
bis 10.000 Euro Geldstrafe von 50 – 80 Tagessätzen
bis 25.000 Euro Geldstrafe von 120 – 220 Tagessätzen
bis 50.000 Euro Geldstrafe von 200 – 360 Tagessätzen
ab 50.000 Euro schwere Steuerhinterziehung: Haftstrafe möglich
ab 1 Million Euro Freiheitsstrafe und öffentliche Hauptverhandlung
(1 Tagessatz = ca. 1/30 des Nettomonatsgehalts)

Man wirft Ihnen vor, eine Steuerstraftat begangen zu haben?
Dann sichern Sie sich kompetente Rechtsberatung und kontaktieren Sie mich!

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