Strafrechtliche Compliance
Prävention und Aufklärung
strafrechtlicher Risiken in Unternehmen

In Unternehmen können strafrechtlich relevante Handlungen durch Mitarbeitende, Führungskräfte oder Geschäftspartner erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für Dritte. Wenn ein Verdacht auf eine Straftat innerhalb des Unternehmens besteht, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Ich unterstütze Unternehmen gezielt dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen. Mein Fokus liegt auf der internen Aufklärung, der strafrechtlichen Risikominimierung und der rechtssicheren Reaktion.

Meine Leistungen im Bereich
strafrechtliche Compliance

Interne Untersuchungen

Juristische Analyse und Aufarbeitung von Verdachtsfällen auf Straftaten innerhalb des Unternehmens.

Erarbeitung von Verteidigungsstrategien

Beratung und Vertretung von Unternehmen bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Kooperation mit Behörden

Begleitung von Unternehmen in Ermittlungsverfahren, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und anderen Behörden.

Notfallmanagement bei akuten Verdachtsfällen

Sofortige Unterstützung, wenn ein Unternehmen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert ist.

Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung

Entwicklung von internen Meldesystemen, Schulungen und Sensibilisierung für strafrechtliche Risiken.

Selbstanzeige –
Strategisches Mittel zur Risikobegrenzung

Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Konstellationen ein wirksames Instrument sein, um strafrechtliche Konsequenzen zu begrenzen – insbesondere dann, wenn:

  • mehrere Personen innerhalb eines Unternehmens an einer Straftat beteiligt sind,
  • mein Mandant erfährt, dass sich ein Mittäter bereits selbst angezeigt hat,
  • eine eigenständige Offenlegung notwendig erscheint, um schwerwiegendere Folgen zu vermeiden

Zu beachten ist:
Strafbefreiung kann eine Selbstanzeige nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bewirken – insbesondere im Steuerstrafrecht (§ 371 AO). In anderen Bereichen des Strafrechts wirkt sie allenfalls strafmildernd. Umso wichtiger ist es, das Vorgehen sorgfältig zu prüfen und keine Zeit zu verlieren.

Ich berate Sie umfassend und mit der gebotenen Diskretion, um gemeinsam eine passgenaue Verteidigungsstrategie zu entwickeln – auch in komplexen Konstellationen mit unternehmensinternen Verwicklungen.

Kontakt
Wann sollten Sie mich kontaktieren?

  • Ein Mitarbeiter oder eine Führungskraft hat den Verdacht, dass innerhalb des Unternehmens Straftaten begangen wurden.
  • Es bestehen Hinweise auf Betrug, Untreue, Korruption, Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikte, Datenschutzverstöße, Arbeitsstrafrecht oder Umweltstraftaten.
  • Ermittlungsbehörden haben das Unternehmen kontaktiert oder eine Durchsuchung angekündigt.
  • Ein internes Whistleblowing hat auf mögliche strafrechtliche Verstöße hingewiesen.

Ihr Vorteil:
Durch frühzeitiges Handeln lassen sich strafrechtliche Risiken begrenzen, interne Prozesse optimieren und eine Eskalation mit Behörden vermeiden. Ich stehe Ihnen als spezialisierte Strafverteidigerin mit fundierter Expertise im Bereich strafrechtlicher Compliance zur Seite.

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