In Unternehmen können strafrechtlich relevante Handlungen durch Mitarbeitende, Führungskräfte oder Geschäftspartner erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für Dritte. Wenn ein Verdacht auf eine Straftat innerhalb des Unternehmens besteht, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Ich unterstütze Unternehmen gezielt dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen. Mein Fokus liegt auf der internen Aufklärung, der strafrechtlichen Risikominimierung und der rechtssicheren Reaktion.
Juristische Analyse und Aufarbeitung von Verdachtsfällen auf Straftaten innerhalb des Unternehmens.
Beratung und Vertretung von Unternehmen bei strafrechtlichen Ermittlungen.
Begleitung von Unternehmen in Ermittlungsverfahren, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und anderen Behörden.
Sofortige Unterstützung, wenn ein Unternehmen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert ist.
Entwicklung von internen Meldesystemen, Schulungen und Sensibilisierung für strafrechtliche Risiken.
Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Konstellationen ein wirksames Instrument sein, um strafrechtliche Konsequenzen zu begrenzen – insbesondere dann, wenn:
Zu beachten ist:
Strafbefreiung kann eine Selbstanzeige nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bewirken –
insbesondere im Steuerstrafrecht (§ 371 AO). In anderen Bereichen des Strafrechts wirkt sie allenfalls
strafmildernd. Umso wichtiger ist es, das Vorgehen sorgfältig zu prüfen und keine Zeit zu verlieren.
Ich berate Sie umfassend und mit der gebotenen Diskretion, um gemeinsam eine passgenaue Verteidigungsstrategie
zu entwickeln – auch in komplexen Konstellationen mit unternehmensinternen Verwicklungen.
Ihr Vorteil:
Durch frühzeitiges Handeln lassen sich strafrechtliche Risiken begrenzen, interne Prozesse optimieren
und eine Eskalation mit Behörden vermeiden. Ich stehe Ihnen als spezialisierte Strafverteidigerin mit
fundierter Expertise im Bereich strafrechtlicher Compliance zur Seite.