Die Sicherheit aller Teilnehmer des Straßenverkehrs wird durch die Straßenverkehrsordnung sichergestellt. Bei kleineren Verstöße gegen die in der StVO festgehaltenen Regeln handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit Geldstrafen oder auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden: Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken etc. Schwerere Verstöße werden hingegen als Verkehrsdelikte bezeichnet, und sind Straftaten, die nach StVO unter Umständen auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Dazu zählen etwa die Fahrerflucht, die Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die fahrlässige Tötung und Körperverletzung. Sollte Ihnen das Begehen eines verkehrsstrafrechtlichen Delikts vorgeworfen werden, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, bevor Sie eine Aussage machen. Wie Sie aus dem Fernsehen wissen, kann nämlich jede Aussage gegen Sie verwendet werden – anders als etwa Ihr Schweigen. Mein Ziel als Ihre Strafverteidigerin ist es, eine Gerichtsverhandlung um jeden Preis zu vermeiden und im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch für Sie zu erwirken.
| Aspekt | Ordnungswidrigkeit | Straftat |
|---|---|---|
| Verfolgung & Ahndung | Erfolgt durch die zuständige Verwaltungsbehörde | Erfolgt durch die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht |
| Strafe | Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot | Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis |
| Eintragung | Eintrag ins Fahreignungsregister | Eintrag ins Fahreignungsregister und ins Bundeszentralregister |
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren
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