Wirtschaftstrafrecht
Düsseldorf
Rechtsberatung in der Anwaltskanzlei Noe

Das Wirtschaftsstrafrecht soll als Teilbereich des Strafrechts den geregelten Ablauf des Wirtschaftslebens sicherstellen. Delikte, die nach dem Wirtschaftsstrafrecht geahndet werden, sind etwa Subventions- und Anlagebetrug, Korruptionsdelikte wie Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung oder Insolvenzverschleppung. Solche Straftaten geraten immer mehr in den Fokus der Behörden, denn der durch sie angerichtete Schaden ist immens: Im Jahr 2022 machte er mehr als ein Drittel des finanziellen Schadens aller polizeilich verfolgten Delikte aus. Wird gegen Sie der Vorwurf erhoben, ein Wirtschaftsdelikt begangen zu haben, sollte Ihr erster Griff zum Telefonhörer gehen, um einen Rechtsanwalt anzurufen. Sprechen Sie vorher auf gar keinen Fall mit den Ermittlungsbeamten. Mein Ziel als Ihre Strafverteidigerin ist es, ein Ende des Verfahrens zu erreichen, ohne dass gegen Sie Anklage erhoben wird. Die Wahrscheinlichkeit, erfolgreich Schaden von Ihnen abzuwenden, ist umso größer, je früher Sie sich von einem Strafverteidiger beraten lassen. Selbst wenn es gelingt, vor Gericht einen Freispruch zu erwirken, hat Ihr Ansehen zu diesem Zeitpunkt nämlich oft bereits Schaden genommen.

Das Strafmaß bei
Wirtschaftsdelikten

Je nach Schwere des Vergehens werden auch bei Wirtschaftsstraftaten durchaus Freiheitsstrafen verhängt. Wird gegen Sie ein entsprechender Vorwurf erhoben, ist damit also keinesfalls zu spaßen. Ziehen Sie einen Strafverteidiger hinzu, selbst wenn Sie unschuldig sind.

Betrugsdelikte

  • Betrug: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Subventionsbetrug: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre.
  • Kapitalanlagebetrug: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
  • Kreditbetrug: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
  • Untreue: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.

Insolvenzstraftaten

  • Insolvenzverschleppung: Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Gläubigerbegünstigung: Freiheitsstrafe bis 2 Jahren oder Geldstrafe.
  • Schuldnerbegünstigung: Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.

Straftaten gegen den Wettbewerb

  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen: Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Bestechlichkeit und Bestechung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. In schweren Fällen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Straftaten mit Amtsbezug

  • Vorteilsgewährung: Freiheitsstrafe von 2 bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Bestechung: Freiheitsstrafe von 2 bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

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